Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung von Ihrem Facharzt oder Hausarzt. Mit dieser Verordnung können Sie wochentags
telefonisch mit uns einen Erst-Termin (bewilligungsfrei) vereinbaren. Wir bitten Sie auf die Mobilbox zu sprechen, da wir während Behandlungen nicht abheben können. Wir werden
Sie umgehend zurück rufen.
Falls Sie eine anteilige Rückerstattung der Therapiekosten durch Ihre Krankenkasse wünschen, muss diese Verordnung vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligt
werden. Dabei sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.
Aktuelles: Die Bewilligungspflicht gilt derzeit nur für die KFA und die SVS. Die ÖGK und die BVAEB haben die Bewilligungspflicht bis auf weiteres ausgesetzt.
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, kann der Selbstbehalt für Sie gänzlich entfallen.