StGKK
Nach Ablauf der Therapie erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ca. 15-30 Euro pro Einheit. Damit Sie den Zuschuss erhalten gehen Sie wie in der Grafik unterhalb dargestellt vor.
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Mit der Verordnung können Sie wochentags telefonisch mit mir einen Erst-Termin (bewilligungsfrei) vereinbaren. Ich bitte Sie mir auf die Mobilbox zu sprechen, da ich während Behandlungen nicht abheben möchte. Ich werde Sie umgehend zurückrufen.
Falls Sie eine anteilige Refundierung der Therapiekosten durch Ihre Krankenkasse wünschen, muss diese Verordnung vor Beginn der Therapie chefärztlich bewilligt werden. Dabei bin ich Ihnen sehr gerne behilflich.
Therapie beruht einerseits auf der richtigen Anwendung der passenden Methoden, aber auch auf der zwischenmenschlichen Beziehung. Nur wenn Sie sich wohl fühlen, werden wir gemeinsam positive Veränderungen erzielen. Sprechen Sie deshalb Unklarheiten an und äußern Sie eventuell vorhandene Zweifel.
Einzeltherapie
Preis inkludiert je nach Bedarf Verbandsmaterial, Salben, Pflegemittel und Paraffinbad.
60 Minuten-
Therapiebericht pro Seite € 15
Schienenanfertigung
Schienen | Fingerschiene | ca. € 40,00 |
statische Schiene klein | ca. € 90,00 | |
Statische Schiene groß | ca. € 150,00 | |
Dynamische Schiene klein | ca. € 150,00 | |
Dynamische Schiene groß | ca. € 200,00 |
Nach Ablauf der Therapie erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ca. 15-30 Euro pro Einheit. Damit Sie den Zuschuss erhalten gehen Sie wie in der Grafik unterhalb dargestellt vor.
SVA, VAEB, SVB, BVA
Sie erhalten eine Rückerstattung in Höhe von ca. 27- 54 Euro pro Einheit. Damit Sie diese erhalten, gehen Sie nach Erhalt der ärztlichen Verordnung wie auf der Grafik oben vor.
Im Rahmen der letzten Therapieeinheit werden die zu Beginn gesetzten Ziele evaluiert, ein detaillierter Endstatus erhoben und weitere Schritte für die Zeit nach der Therapie vereinbart (z.B. Heimübungsprogramm, Therapieempfehlungen etc).