Zusammenarbeit

Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ist uns sehr wichtig, um die ergotherapeutische Behandlung unserer PatientInnen effizient und erfolgreich durchführen zu können. Die kontinuierliche Überprüfung des Behandlungsverlaufes durch Rücksprache mit Ihnen ermöglicht es uns ein individuelles, dem Genesungsprozess angepasstes Behandlungsprogramm, zu gestalten.

 

Wichtig: Falls Sie eine Handoperation planen, bitten wir Sie, die PatientInnen darauf aufmerksam zu machen, noch vor der Operation/Gipsabnahme mit uns Termine zu vereinbaren, damit ein nahtloser Therapiestart und -verlauf gewährleistet ist.

 

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Verordnung

Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung.

 

Service für Sie: Ausfüllhilfe für Ihre Verordung:

 

Um den PatientInnen Wege zu ersparen, erlauben wir uns hier eine Checkliste aufzulisten, die es Ihnen erleichtert eine Verordnung vollständig auszufüllen.

 

  • Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer von der/dem PatientIn
  • Diagnose
  • Überweisung ans Handtherapiezentrum, oder Name der Ergotherapeutin
  • Anzahl der Ergotherapie-Einheiten (10 Einheiten á 60 Min)
  • Paraffinbad muss extra am Verordungsschein angeführt werden (10xParaffinbad)
  • Schienen müssen separat auf einem Heilbehelfsschein verordnet werden

 

Danach muss die/der PatientIn die Verordnung chefärztlich bewilligen lassen (dabei sind wir den PatientInnen gerne behilflich).

 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!